Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung und Installationen

 

  1. Geltungsbereich
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Verkauf, die Lieferung, die Ausführung und den Unterhalt von Sicherheitsanlagen. Sie regeln die Lieferung von Material und die Installation von Systemen im Bereich der Sicherheitstechnik und sind ein integrierender Bestandteil des Angebotes bzw. des Vertrages. Der Kunde anerkennt diese Bedingungen mit jeder Bestellung. Auch bei Revision, Wartung und Werkverträgen bilden diese Bedingungen integrierenden Bestandteil. Die AGB der Jomatec AG (CHE-335.986.781) gehen gegenüber den AGB des Kunden vor.

Es wird darauf hingewiesen das die AGB jederzeit angepasst werden können.

  1. Vertragsabschluss und Schriftform

Ohne anderweitige Abmachung, die in der Offerte aufgeführt sind, ist ein Angebot 60 Tage gültig. Der Vertrag kommt durch Unterschrift der Parteien oder durch Zustellung einer Auftragsbestätigung zustande. Die Preise bleiben während 12 Monaten ab unterzeichnetem Vertrag gültig. Ergänzungen oder Abänderungen müssen in schriftlicher Form erfolgen.

  1. Fristen

Die Liefertermine und Montagetermine, wenn nicht im Angebot anders aufgeführt, werden mit dem Kunden und der Jomatec AG abgesprochen. Der Kunde hat die nötigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Jomatec AG ihre Leistungen erbringen kann. Durch den Kunden verursachte Verzögerungen und die daraus entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

  1. Masse und Abbildungen

Alle Masse, Abbildungen und übrigen Angaben in den Katalogen und Verkaufsunterlagen der Jomatec AG sind unverbindlich und können jederzeit und ohne vorherige Mitteilung geändert werden. Modelländerungen bleiben vorbehalten.

  1. Leistungsumfang

Die Jomatec AG liefert die im Werkvertrag oder Angebot enthaltenen Leistungen. Allfällige vom Kunden zusätzliche oder nachträgliche Leistungen werden separat in Rechnung gestellt. Ein standardisiertes Anlagenhandbuch und eine standardisierte Bedienungsanleitung werden dem Kunden bei der Übergabe in physischer oder elektronischer Form übergeben. Maler-, Spengler-, Maurer- und Elektrikerarbeiten sind vom Kunden auf eigene Kosten und Verantwortung zu realisieren.

Änderungen im Leistungsumfang können Auswirkungen auf die Preise und Termine haben. Diese werden nach Rücksprache mit dem Kunden in Rechnung gestellt.

  1. Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer.

30% des Kaufpreises sind bei der Bestellung zu bezahlen. Der restliche Betrag ist bei der Schlussrechnung (ohne Skontoabzug) zu bezahlen.

Bei verspäteter Zahlung verschickt die Jomatec AG höchstens eine Mahnung. Bezahlt der Kunde nicht, werden betreibungsrechtliche Massnahmen eingeleitet. Ausserdem wird bei verspäteter Zahlung und zusätzlich zu den gesetzlich gültigen Zinssätzen, ein Verzugszins von 5% verrechnet. Mahn- und Betreibungsgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.

Regiearbeiten werden durch die Jomatec AG nach Massgabe des Wertes der Arbeit und der Aufwendungen festgesetzt und laufend in Rechnung gestellt. Rabatte auf die Vertragsleistungen haben auf Regieleistungen keine Gültigkeit. Für Arbeiten ausserhalb der Jomatec AG Geschäftszeiten gelten folgende Zuschläge:

Montag bis Freitag20.00 bis 06.0050%
Samstag00.00 bis 24.0050%
Sonntag Feiertage00.00 bis 24.00100%

  1. Übergang von Nutzen und Gefahren

Lieferungen sind unmittelbar nach Erhalt auf Mängel und Transportschäden zu überprüfen. Allfällige Mängel und Schäden sind innert fünf Tagen schriftlich anzuzeigen.

Nutzen und Gefahr gehen bei Warenlieferung (Material für Fremdhandwerker) auf den Kunden über.

Wird die Lieferung durch den Kunden verzögert oder verunmöglicht, wird die Lieferung auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die Jomatec AG behält sich das Eigentum an ihrer Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Kunde ist verpflichtet
Massnahmen zum Schutz des Eigentums der Jomatec AG zu treffen. Der Kunde hat die gelieferten Gegenstände der Jomatec AG auf seine Kosten gegen Feuer, Wasser, Diebstahl oder sonstige Risiken zu versichern.

  1. Garantie

Die Jomatec AG gewährt eine Garantiedauer von 24 Monaten auf das gelieferte Material. Die Dauer der Garantie läuft ab dem Datum der Inbetriebnahme oder dem Versand der Apparate der Anlage.

Die Garantieleistungen umfassen den Ersatz der Apparate.

Folgeschäden und die daraus entstehenden Kosten sind von der Garantie ausgeschlossen.

Bei Verzug von Zahlungen des Kunden kann die Jomatec AG jegliche Garantien verweigern. Ersetzte Apparate sind Eigentum der Jomatec AG.

Werden Manipulationen an Produkten der Jomatec eigenmächtig oder durch Dritte vorgenommen, entfällt der Garantieanspruch. Die Jomatec kann diesfalls auch nicht mehr für Schäden haftbar gemacht werden.

  1. Haftung

Eine über die Gewährleistung gemäss Ziffer 9 hinausgehende vertragliche oder ausservertragliche Haftung der Jomatec AG ist ausgeschlossen. Die Jomatec AG haftet insbesondere nicht für Sach-, Personen- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit dem Betrieb des Kunden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für durch die Verkäuferin absichtlich oder grobfahrlässig verursachten Schaden, wobei das Vorliegen von Absicht oder grober Fahrlässigkeit jeweils vom Kunden zu beweisen ist. Die Verkäuferin haftet in keinem Fall für indirekten oder mittelbaren Schaden, Folgeschaden (z.B. Folgen von Falschalarmen wie Interventionen von Blaulichtorganisationen oder behördlichen
Massnahmen) einschliesslich entgangenem Gewinn und Verzugsschaden. Für die Jomatec AG entfällt insbesondere jede Entschädigungspflicht für Glasbrüche bei Montagearbeiten oder bei Funktionskontrollen von Meldern usw. sowie für die vom Anlagebesitzer zu veranlassenden Sicherheitsmassnahmen bei teilweiser
oder vollständiger Ausserbetriebsetzung der Anlage infolge Instandstellungsarbeiten usw.

Instandstellungen für Schäden, die bei Installationen durch die Jomatec AG infolge fehlender Unterlagen entstehen, müssen durch den Kunden ausgeführt und bezahlt werden.

Die Jomatec AG ist bei Sach- und Personenschäden bis zu CHF 10 Millionen versichert. Jede weitere vertragliche oder ausservertragliche Haftung wird wegbedungen.

Detektionssysteme sind als Hilfsmittel für die Überwachung von Schwimmbecken konzipiert. Eine 100% Sicherheit und Funktion kann nicht gewährleistet werden. Die Verantwortung für die Sicherheit liegt stets beim Betreiber des Schwimmbeckens.

Die Jomatec AG haftet nicht für von Hilfspersonen oder Substituten verursachte Schäden.

  1. Geheimhaltung und Datenschutz

Die Jomatec AG verpflichtet sich sämtliche im Zusammenhang mit den Lieferungen und Dienstleistungen stehende Dokumente vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten nicht zugänglich zu machen. Ausgenommen sind Subunternehmer. Subunternehmen erhalten die Unterlagen nur nach vorgängiger Zusicherung der Vertraulichkeit.

  1. Rechtsanwendung und Gerichtsstand

Für diese AGB gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in CH-6005 Luzern

 

 

Stand 1. Februar 2021